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   VerfGH Berlin, 18.11.2008 - VerfGH 146/08   

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https://dejure.org/2008,32521
VerfGH Berlin, 18.11.2008 - VerfGH 146/08 (https://dejure.org/2008,32521)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 18.11.2008 - VerfGH 146/08 (https://dejure.org/2008,32521)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 18. November 2008 - VerfGH 146/08 (https://dejure.org/2008,32521)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VerfGHG § 49 Abs. 1; VerfGHG § 49 Abs. 2; VvB Art. 15 Abs. 1; VvB Art. 15 Abs. 4; VwGO § 152 a
    Verfassungsbeschwerde, Bundesamt, Rechtswegerschöpfung, Anhörungsrüge, rechtliches Gehör, Rechtsweggarantie, offensichtlich unbegründet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Berlin, 23.10.2007 - VerfGH 128/07

    Wegen Nichterhebung des Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge iSv § 321a ZPO aus

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.11.2008 - VerfGH 146/08
    Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt von einem Beschwerdeführer, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Beschlüsse vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 199 und 23. Oktober 2007 - VerfGH 128/07, 128 A/07 - GE 2007, 1621 m. w .N.; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 63, 77 ).

    Das unterbliebene Vorgehen nach § 152a VwGO hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde in Bezug auf alle denselben Streitgegenstand betreffenden Rügen unzulässig ist (Beschluss vom 23. Oktober 2007 - VerfGH 128/07 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 27. Mai 2008 - VerfGH 114/07 -, juris Rn. 9).

  • VerfGH Berlin, 27.05.2008 - VerfGH 114/07

    Wegen Nichterhebung des Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge iSv § 321a ZPO aus

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.11.2008 - VerfGH 146/08
    Das unterbliebene Vorgehen nach § 152a VwGO hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde in Bezug auf alle denselben Streitgegenstand betreffenden Rügen unzulässig ist (Beschluss vom 23. Oktober 2007 - VerfGH 128/07 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 27. Mai 2008 - VerfGH 114/07 -, juris Rn. 9).

    Das Erfordernis einer vorherigen fachgerichtlichen Anhörungsrüge hängt nicht davon ab, dass der Beschwerdeführer in seiner Verfassungsbeschwerde eine Gehörsverletzung als solche beanstandet (Beschluss vom 27. Mai 2008 - VerfGH 114/07 -, a. a. O., m. w. N.).

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.11.2008 - VerfGH 146/08
    Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt von einem Beschwerdeführer, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Beschlüsse vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 199 und 23. Oktober 2007 - VerfGH 128/07, 128 A/07 - GE 2007, 1621 m. w .N.; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 63, 77 ).
  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.11.2008 - VerfGH 146/08
    Dieser erfordert, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten zuvor äußern konnten (Beschluss vom 15. November 2001 - VerfGH 157/00 -, juris) und begründet die Pflicht des Gerichts, deren Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen (Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 116).
  • VerfGH Berlin, 16.12.1993 - VerfGH 104/93

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einstweiligen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.11.2008 - VerfGH 146/08
    Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt von einem Beschwerdeführer, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Beschlüsse vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 199 und 23. Oktober 2007 - VerfGH 128/07, 128 A/07 - GE 2007, 1621 m. w .N.; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 63, 77 ).
  • VerfGH Berlin, 18.11.2008 - VerfGH 145/08

    Grundsatz der Subsidiarität - Anhörungsrüge

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.11.2008 - VerfGH 146/08
    Sie reiste mit ihren Eltern und ihrem Bruder, dem Beschwerdeführer im Verfahren VerfGH 145/08, 145 A/08, in die Bundesrepublik Deutschland ein und beantragte im Oktober 2006 die Gewährung politischen Asyls.
  • VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 157/00
    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.11.2008 - VerfGH 146/08
    Dieser erfordert, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten zuvor äußern konnten (Beschluss vom 15. November 2001 - VerfGH 157/00 -, juris) und begründet die Pflicht des Gerichts, deren Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen (Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 116).
  • VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 18/08

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Ist dies zu bejahen, steht § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde auch dann entgegen, wenn der Beschwerdeführer - sei es von vornherein, sei es nachträglich durch Verzicht auf eine Rüge - erklärt, er wolle ausschließlich materielle Verfassungsverstöße und keine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend machen (vgl. Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - VerfGH 140/05 - NJW 2008, 3421 und VerfGH 114/07 - juris Rn. 9 sowie Beschluss vom 18. November 2008 - VerfGH 146/08 - juris Rn. 19).

    d) Das unterbliebene Vorgehen nach § 29a FGG hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die der Sache nach behauptete Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern auch hinsichtlich der weiteren, denselben Streitgegenstand betreffenden Rügen unzulässig ist (vgl. Beschlüsse vom 23. Oktober 2007 - VerfGH 128/07 u.a. - GE 2007, 1621 und 18. November 2007 - VerfGH 146/08 - juris Rn. 18).

  • VerfGH Berlin, 18.11.2008 - VerfGH 145/08

    Grundsatz der Subsidiarität - Anhörungsrüge

    Er reiste mit seinen Eltern und einer Schwester, der Beschwerdeführerin im Verfahren VerfGH 146/08, in die Bundesrepublik Deutschland ein und beantragte im Oktober 2006 die Gewährung politischen Asyls.
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